„Es ist ein Ausdruck der Wertschätzung“
Wie kommen Ärztinnen und Ärzte zu einem Medizinalrats-Titel? Und welche Auszeichnungen und Ehrenzeichen verleiht die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien? Gerhard Sobotka vom Referat für Medizinalrats- und Ehrenzeichentitel – selbst Professor und Obermedizinalrat – bringt Licht ins Dunkel.
Ärzt*in für Wien: Herr Professor Sobotka, auch wenn es der Name schon impliziert – können Sie erklären, wofür das Referat für Medizinalrats- und Ehrenzeichentitel genau zuständig ist?
Sobotka: Unser Referat kümmert sich zum Ersten um die Anträge und Vorschläge für die Berufstitel – im Fall der Ärztinnen und Ärzte sind das die Titel Medizinalrätin, Medizinalrat, Obermedizinalrätin, Obermedizinalrat. Zum Zweiten behandeln wir die Vergabe der Ehrenzeichen und weiteren Auszeichnungen, die von der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien verliehen werden.
Ärzt*in für Wien: Beginnen wir mit der Verleihung der Berufstitel: Wie ist hier der Ablauf?
Sobotka: Für die Verleihung von Berufstiteln hat das Bundeskanzleramt genaue Richtlinien definiert. Es gibt ja in Österreich zahlreiche Arten von Berufstiteln, von Hofrat über Bergrat bis hin zum Kammerschauspieler. Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden – im Fall der Titel Medizinalrat, Medizinalrätin, Obermedizinalrat und Obermedizinalrätin übernimmt diese Rolle unser Referat. Das heißt, wenn an uns Vorschläge für die Verleihung eines Berufstitels herangetragen werden, prüfen wir zuerst, ob die Grundvoraussetzungen zur Erlangung des Berufstitels erfüllt sind. Ist das der Fall, leiten wir die Vorschläge an das Gesundheitsministerium weiter. Es wird auch der Leumund erhoben. Das Ministerium wiederum übergibt die positiv beurteilten Vorschläge an die Präsidentschaftskanzlei, wo der Bundespräsident einen Entschließungsantrag unterzeichnet. Und schlussendlich landen die Verleihungsdekrete im Rathaus, denn dort werden die Berufstitel in Form einer Urkunde an die Kolleginnen und Kollegen übergeben. Das ganze Prozedere kann übrigens ein bis zwei Jahre dauern.
Die Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Kammer: Großes Ehrenzeichen am Bande (Damen), Großes Ehrenzeichen am Bande (Herren), Großes Ehrenzeichen (Herren), Goldenes Ehrenzeichen (Herren), Goldenes Ehrenzeichen (Damen), Großes Ehrenzeichen (Damen), Silbernes Ehrenzeichen (Herren), Große Äskulapnadel (Damen und Herren), Silbernes Ehrenzeichen (Damen), Verdienstmedaille (Damen) - von links nach rechts, von der oberen Reihe beginnend. Foto: Stefan Seelig
Ärzt*in für Wien: Wie sieht es mit den Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien aus – welche gibt es?
Sobotka: Zum einen verleiht die Kammer die Verdienstmedaille und die große silberne Äskulapnadel. Die große Äskulapnadel und die Verdienstmedaille können an alle Personen verliehen werden, die im Gebiet der Medizin, in verwandten Gebieten oder im Gesundheitswesen und Sozialsektor Außergewöhnliches geleistet haben. Zum anderen gibt es die Ehrenzeichen der Kammer, und zwar in folgender Abstufung: das silberne Ehrenzeichen, das goldene Ehrenzeichen, das große Ehrenzeichen und das große Ehrenzeichen am Bande. Das große, goldene oder silberne Ehrenzeichen kann an Ärztinnen und Ärzte oder sonstige Persönlichkeiten vergeben werden, die sich um die Wiener Kammer oder um die Wiener Ärzteschaft verdient gemacht haben. Für das große Ehrenzeichen am Bande gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, wie beispielsweise ein Mindestalter von 50 Jahren. Und schließlich verleiht die Kammer auch noch den Ehrenring, die Würde eines Senators beziehungsweise einer Senatorin und die Würde des Ehrenpräsidenten beziehungsweise der Ehrenpräsidentin. Letztere drei Auszeichnungen richten sich an amtierende oder ehemalige Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten beziehungsweise langjährige Vollversammlungsmitglieder, die lange in führender Position tätig waren. All das ist in den Statuten genau festgeschrieben.
Statuten Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Wiener Kammer
Die Statuten über die Verleihung von Ehrenzeichen und anderen Auszeichnungen der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien sind online abrufbar unter:
Ärzt*in für Wien: Wie kommt man schlussendlich zu einer Ehrung oder Auszeichnung der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien?
Sobotka: Auch hier ist es so, dass die Vorschläge aus dem Umfeld der zu ehrenden Personen an uns herangetragen werden und wir uns anschauen, ob die in den Statuten definierten Bedingungen für eine Auszeichnung erfüllt sind für besonders hervorragende Verdienste um den ärztlichen Berufsstand sowie für die Mehrung des Ansehens der Ärzteschaft. Die Verdienstmedaille und die große Äskulapnadel sind übrigens die einzigen Auszeichnungen, die unser Ausschuss direkt verleihen kann. Für alle anderen Ehrungen ist ein Vorstandsbeschluss der Wiener Kammer notwendig.
Ärzt*in für Wien: Welche Bedeutung hat die Verleihung von Ehrenzeichen und Auszeichnungen für die Kolleginnen und Kollegen?
Sobotka: Es ist ein schöner Ausdruck der Wertschätzung, eine offizielle Anerkennung einer Leistung, die man im Leben erbracht hat. Das in Form einer Auszeichnung zu erleben, ist etwas Besonderes und erfüllt die meisten Kolleginnen und Kollegen mit Stolz. Und für mich persönlich ist es eine Freude und Ehre, daran mitwirken zu können.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Berufstitel „Medizinalrätin/Medizinalrat“:
- Ärztinnen und Ärzte nach Vollendung des 50. Lebensjahres
- Hervorragende Vertreterinnen und Vertreter ihres Berufes. Es widerspräche dem Wert dieser Auszeichnung, wenn ordnungsgemäße Pflichterfüllung allein als Begründung für diese Verleihung genügte.
- Mindestens 20 Jahre Ius Practicandi. Bei Fachärztinnen und Fachärzten, denen das Ius Practicandi nicht verliehen wurde, ab der Anerkennung als Fachärztin/ Facharzt.
- Ärztinnen und Ärzte, die das Ansehen einer angesehenen Fachfrau/ eines angesehenen Fachmanns genießen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Berufstitel „Obermedizinalrätin/Obermedizinalrat“:
- Der Berufstitel Medizinalrätin/Medizinalrat muss bereits verliehen worden sein.
- Mindestens 30 Jahre Ius Practicandi.
- Vorliegen besonderer Verdienste und ausgezeichneter Fachfrau/Fachmann.
- Das heißt im Normalfall: OMRin/ OMR frühestens zehn Jahre nach MRin/MR (die Interkalarfrist zwischen allen Ehrungen durch die Republik Österreich beträgt fünf Jahre).
- Ausnahmen (können sein, dürfen aber nicht die Regel sein):
- Ärztinnen und Ärzte, die auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege eine leitende Funktion ausüben, nach mindestens 25 Jahren Ius Practicandi und mindestens sechsjähriger Funktionsdauer
- Ausnahmebehandlungen, wie in den Richtlinien des Bundeskanzleramtes extra angegeben.
