Diagnosecodierung startet mit Sicherheitsanlauf
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien hat sich für Verbesserungen der Diagnosecodierung eingesetzt – mit einem ersten Erfolg: Mit Jahresbeginn startet eine halbjährige Einführungsphase, die Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten ist dabei freiwillig. Die verpflichtende Übermittlung der Diagnosen startet ab Juli 2026. Bis dahin wird sich die Kammer für weitere Fortschritte einsetzen. Offene Datenschutzfragen, Kosten und die technische Umsetzung stehen weiter in der Kritik.
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien hat sich für Verbesserungen bei der geplanten Diagnosecodierung eingesetzt und erreicht, dass die verpflichtende Übermittlung der Diagnosen im niedergelassenen Bereich erst ab Juli 2026 umgesetzt wird. Mit 1. Jänner 2026 startet eine Einführungsphase, in der technische Mängel und datenschutzrechtliche Risiken erkannt und behoben werden können. Die Ärzteschaft hat damit Zeit für die technische Implementierung und Einführung in den Praxisalltag. Bis dahin können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte freiwillig Daten in das System einmelden. Unverändert bleibt hingegen die lokale Dokumentations- und Codierungspflicht.
„Unter Einsatz aller Kräfte ist es uns gelungen, das Gesundheitsministerium von einer Einführungsphase zu überzeugen“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. „Jetzt gilt es, die Zeit zu nutzen, Verbesserungspotenzial zu erkennen und die Diagnosecodierung so umzusetzen, dass sie uns Ärztinnen und Ärzten ebenso wie unseren Patientinnen und Patienten dient. Und zwar unter den höchsten datenschutzrechtlichen Standards.“ Diesen Nachbesserungsbedarf orteten nun auch die Regierungsparteien im Gesundheitsausschuss. Sie erklärten, dass sich im Zuge der Arbeiten zur Implementierung der bundesweit einheitlichen Diagnosecodierung einige Fragen hinsichtlich der technischen Umsetzung sowie der rechtlichen Grundlagen ergeben hätten.
Viele Fragen offen
Offene Datenschutzfragen, Kosten und die technische Umsetzung sorgen weiterhin für Kritik. „Die Einführungsphase ist ein wichtiger Schritt, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die grundlegenden Bedenken weiterhin bestehen. Die nächsten Monate müssen dringend dafür genutzt werden, die Codierung so aufzustellen, dass sie praxistauglich ist und höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Das sind wir unseren Patientinnen und Patienten schuldig“, sagt Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. „Dafür ist es notwendig, uns Ärztinnen und Ärzte aktiv einzubeziehen.“
Mit der Novelle werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Codierung der Diagnosen ihrer Patientinnen und Patienten mittels ICD-10-Codes verpflichtet. Ausgenommen von der Pflicht werden Ärztinnen und Ärzte, die nicht zur Nutzung der E-Card- Infrastruktur verpflichtet sind - also Wahlärztinnen und -ärzte, die weniger als 300 verschiedene Patientinnen und Patienten pro Jahr behandeln. Ausdrückliches Ziel der Reform war die Erhebung einheitlicher und statistisch gut auswertbarer Daten, die künftig auch für epidemiologische Analysen genutzt werden sollen. Doch aktuell sind zentrale Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.
Ein Kernproblem liegt in der geplanten technischen Umsetzung: Diagnosen müssen laut derzeitigen Plänen gemeinsam mit den Leistungsabrechnungen an die Sozialversicherung übermittelt werden. Diese Abrechnungen erfolgen jedoch nicht laufend, sondern in Intervallen, bei der ÖGK etwa quartalsweise. Erst nach der Verrechnung gelangen die Daten über eine Pseudonymisierungsstelle und den Dachverband an das Ministerium. Der Weg dorthin kann somit zwischen drei bis sechs Monate dauern.
Die Kammer kritisiert, dass damit eine Echtzeitbeobachtung von Krankheitsverläufen oder Infektionsgeschehen schlicht nicht möglich sein wird. „Es wäre sinnvoll, Diagnosen so zu erfassen, dass Infektionsentwicklungen schnell sichtbar werden und die Gesundheitsversorgung rasch reagieren kann. Weil aber die Diagnosedaten nur quartalsweise übermittelt werden, ist das System dafür völlig ungeeignet. Die Codierpflicht verfehlt also den eigentlichen Zweck und produziert unnötigen Aufwand bei uns Ärztinnen und Ärzten“, sagt Kamaleyan-Schmied. Die Kammer hat dem für die Gesetzesnovelle verantwortlichen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) daher empfohlen, Diagnose und Abrechnungsdaten zu entkoppeln.
Hohe Kosten für wenig Nutzen
Zudem wurde das für die Diagnosecodierung ausgewählte System für die statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-10 international mehrfach als unzureichend für den ambulanten Bereich beschrieben, da es aufgrund der eingeschränkten Diagnosecodes zu anderen Diagnosesystemen keine ausreichende Datenqualität liefert. Das kann zu Dokumentationen führen, die später kaum sinnvoll interpretierbar sind. „Wenn ich etwa beim Verdacht auf eine Penicillinallergie lediglich ‚Schwellung‘ codieren kann, hat das für zukünftige Therapieentscheidungen keinerlei Aussagekraft“, erklärt Kamaleyan-Schmied.
Neben fachlichen und technischen Fragen lasten auch die durch die Einführung der Diagnosecodierung organisatorischen Herausforderungen auf den Ordinationen. Bis zum verpflichtenden Start müssen Softwarelösungen angeschafft, Arbeitsprozesse angepasst und Mitarbeitende geschult werden. Je Ordination fallen im Schnitt Kosten von rund 1.500 Euro an, dazu monatliche Gebühren von etwa 20 Euro. Alleine für die rund 1.500 Kassenordinationen in Wien ergibt das ein Investitionsvolumen von mehr als zwei Millionen Euro für Systeme, deren Lebensdauer angesichts europäischer Vorgaben begrenzt sein gaben könnte. Denn mit dem European Health Data Space (EHDS) werden ab 2029 EU-weit einheitliche Standards für Gesundheitsdaten verpflichtend. ICD-10 erfüllt diese Anforderungen nicht. Die technischen Details werden erst 2027 festgelegt. Damit droht ein Szenario, in dem Ärztinnen und Ärzte in wenigen Jahren erneut investieren müssen.
Datenschutzbedenken
Besonders sensibel ist der Datenschutz. Die geplante Datenkette führt über mehrere Institutionen, bevor Diagnosen das Gesundheitsministerium erreichen. Jede zusätzliche Station erhöht die Zahl der Verarbeitungsschritte und potenziellen Risiken. „Uns muss bewusst sein, dass mit der Diagnosecodierung hochsensible Gesundheitsdaten übermittelt werden. Hier darf es keinerlei Risiken für Datenschutzverstöße geben. Ebenso unerlässlich ist ein Opt-out: Jede Patientin und jeder Patient muss selbst entscheiden dürfen, ob Diagnosen codiert und an die Sozialversicherungen sowie darüber hinausgehende Empfänger geschickt werden“, betont Kamaleyan-Schmied.
Datengenerierung braucht Mehrwert
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien betont, dass strukturierte Daten grundsätzlich ein wertvolles Instrument der Planung sein können, allerdings nur dann, wenn sie präzise, zeitnah und sinnvoll aufbereitet sind. „Eine vernünftige Gesundheitsplanung arbeitet ressourcenschonend daran, einen Mehrwert durch Datengenerierung zu erhalten“, sagt Kammerpräsident Johannes Steinhart. Veraltete oder ungenaue Daten würden hingegen „nur Zeit und Geld kosten, sie bieten aber keinen Mehrwert – weder für die Steuerung, noch für die Planung und Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesen“. Die Sorgen fasst er so zusammen: „Der Frust bei den Ärztinnen und Ärzten wird weiter steigen, weil sie für sinnlose Tätigkeiten noch mehr Zeit verlieren, die ihnen bereits jetzt für die Patientenversorgung fehlt.“
