Was die Invaliditätsversorgung leisten kann
Auch Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sind nicht gefeit vor Krankheit. Wenn die eigene Gesundheit das Arbeiten vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht, stellt sich vielen Betroffenen die Frage: Wie geht es weiter? Die Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien bietet in solchen Fällen eine wichtige Absicherung. Ein Fall einer Wiener Ärztin für Allgemeinmedizin zeigt, welche Herausforderungen eine solche Situation mit sich bringen kann und welche Bedeutung ein funktionierendes Unterstützungssystem hat.
Die Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds Wien richtet sich an (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht ausüben können. Dabei wird zwischen der befristeten und der dauernden Invaliditätsversorgung unterschieden.
Rechtlicher Hintergrund der Invaliditätsversorgung
Die befristete Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn eine (Zahn)Ärztin oder ein (Zahn)Arzt aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung für einen begrenzten Zeitraum arbeitsunfähig ist und die (zahn)ärztliche Tätigkeit mindestens drei Monate lang nicht ausgeübt werden kann. Der Antrag muss während des Krankenstandes oder spätestens vier Wochen nach Ende der Berufsunfähigkeit gestellt werden. Die Inanspruchnahme der befristeten Invalidität ist auch nach dem 59. Lebensjahr möglich.
Die dauernde Invaliditätsversorgung hingegen wird dann gewährt, wenn eine Rückkehr in den (zahn)ärztlichen Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist. Voraussetzung ist das vollständige Einstellen der (zahn)ärztlichen Tätigkeit, einschließlich der Rücklegung etwaiger Kassenverträge. Der Antrag kann bis zum vollendeten 59. Lebensjahr gestellt werden, danach besteht Anspruch auf die Altersversorgung. Auch hier erfolgt die Beurteilung durch ärztliche Gutachten und die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses.
Für beide Formen der Invaliditätsversorgung sind demnach ärztliche Gutachten erforderlich, die die Berufsunfähigkeit dokumentieren. Die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses prüfen die eingereichten Unterlagen und entscheiden über die Gewährung der Leistung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den geleisteten Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds, wobei Mitglieder zusätzlich von Bonus-Anwartschaftspunkten profitieren können. Bei Eintritt der dauernden oder vorübergehenden Berufsunfähigkeit werden zu den vorhandenen Anwartschafts-Prozentpunkten demnach maximal die Bonusprozentpunkte gemäß der folgenden Tabelle hinzugerechnet, jedoch höchstens bis 100 Prozent.

Gibt der Verwaltungsausschuss einem neuerlichen Antrag auf Zuerkennung einer weiteren befristeten Invaliditätsversorgung beziehungsweise einem Antrag auf Zuerkennung einer dauernden Invaliditätsversorgung nach dem Bezug einer oder mehrerer befristeten Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall statt, sind die Bonusprozentpunkte in derselben Höhe wie beim ersten Ansuchen aus demselben Ereignisfall festzusetzen. Allenfalls zwischenzeitlich abgerechnete, rechtskräftige und vollständig bezahlte Beiträge sind hierbei entsprechend zu berücksichtigen.
Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht leicht nachweisbar sind, ist eine sorgfältige Begutachtung besonders wichtig, um den individuellen Gesundheitszustand und die berufliche Belastbarkeit sachgerecht zu beurteilen.
Der Fall: Eine Ärztin für Allgemeinmedizin zwischen Berufung und Erkrankung
Eine Ärztin für Allgemeinmedizin, geboren 1978, infizierte sich im August 2023 erstmals mit Covid-19. Nach Abklingen der akuten Infektion entwickelten sich Long-Covid-Symptome mit ausgeprägter Fatigue, rascher Erschöpfbarkeit, reduzierter Belastbarkeit sowie Konzentrationsminderung. Nach etwa drei bis vier Wochen nahm die Ärztin ihre Tätigkeit wieder auf. Im Dezember 2023 kam es zu einer erneuten Covid-19-Infektion, gefolgt von einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit verstärkter Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsstörungen. Die Ausübung ihres ärztlichen Berufs war daraufhin körperlich und kognitiv kaum mehr möglich.
Die dargestellte Krankheitsentwicklung ist kein Einzelfall. Auch die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses beobachten seit der Pandemie vermehrt Krankheitsfälle, die mit Long-Covid oder Post-Covid in Zusammenhang stehen. Im Interview mit Ärzt*in für Wien (Ausgabe 10/2024) betonte einer der Vertrauensärzte: „Ich denke, dass Covid viel ausgelöst und gelehrt hat. Dies zeigt sich in der allgemeinen Bevölkerung, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte sind da leider nicht ausgenommen. Wir waren in vielen Bereichen während der Pandemie stark exponiert und beobachten eine deutliche Zunahme sowohl rheumatologischer als auch psychiatrischer Komorbiditäten im Zusammenhang mit dem Long- oder Post-Covid-Syndrom. Diese Erkrankungen wurden und werden durch die Pandemie stark getriggert und ausgelöst. Dies ist ein besonders erwähnenswerter Bereich, da in den letzten Jahren viele unserer Kolleginnen und Kollegen davon betroffen waren.“
Der Weg zur befristeten Invaliditätsversorgung
Im Juni 2024 stellte die Allgemeinmedizinerin einen Antrag auf befristete Invaliditätsversorgung beim Wohlfahrtsfonds Wien. Die Bearbeitung umfasst die Vorlage ärztlicher Gutachten, die Prüfung durch die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses sowie die Entscheidung über die Gewährung der Leistung. Ihr Antrag wurde bewilligt, sodass die Wiener Ärztin die befristete Invaliditätsversorgung vom 1. Mai 2024 bis 31. Oktober 2024 bezog. Da sich ihre gesundheitlichen Symptome in dieser Zeit nicht besserten, stellte sie anschließend im Jänner 2025 einen neuerlichen Antrag auf Zuerkennung einer weiteren befristeten Invaliditätsversorgung. Auch dieser Antrag wurde bewilligt und die Ärztin bezog die Leistung fortgeführt vom 1. November 2024 bis 31. März 2025.
Der Fall verdeutlicht, welche Schritte im Rahmen eines solchen Verfahrens notwendig sind und wie die Invaliditätsversorgung dazu beitragen kann, betroffene Mitglieder in einer Phase gesundheitlicher Einschränkung finanziell abzusichern. Auch in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds im November 2025 wurden insgesamt zehn Anträge auf befristete oder dauernde Invaliditätsversorgung stattgegeben.
Ein wichtiger Baustein der (zahn)ärztlichen Vorsorge
Gesundheitliche Einschränkungen können jeden treffen, unabhängig vom Fachgebiet oder der bisherigen beruflichen Belastbarkeit. Die befristete beziehungsweise dauernde Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzten in Wien bieten in solchen Situationen eine zentrale Absicherung. Der dargestellte Fall zeigt, dass die Invaliditätsversorgung ein wesentliches Instrument ist, um Mitglieder des Wohlfahrtsfonds in Phasen vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds Wien erhalten Sie auf der Website wohlfahrtsfonds.wien
